In den meisten Fällen ist ein Immobilienkauf oder ein Immobilienverkauf eine einmalige Sache im Leben. Daher haben die meisten Käufer oder Verkäufer einer Eigentumswohnung, Hauses oder Grundstücks keine oder nur geringe Erfahrung der rechtlichen Bedingungen des Verkaufes oder des Erwerbs einer Immobilie. Hier hat der Gesetzgeber beim Immobilienkauf eine Beurkundung und Beratung durch einen Notar vorgeschrieben, da es meist um sehr viel Geld geht.
Aufgaben des Notars
Der Notar für Immobilien in Köln hat die Aufgabe, den rechtssicheren Schutz beider Parteien, Käufer und Verkäufer zu gewährleisten hinsichtlich Vorbereitung, Beurkundung und Abwicklung des Immobilienverkaufes. Der Verkäufer soll an die Kaufpreissumme gelangen und der Käufer an sein Eigentum und ins Grundbuch eingetragen werden. Der Notar muss beide unparteiisch schützen und neutral beraten, es spielt daher keine Rolle, wer den Notar beauftragt, es ist allerdings zu beachten, wer den Notar beauftragt, um einen Kaufvertragsentwurf zu erstellen, der muss auch bezahlen, falls es nicht zum endgültigen Kauf kommt. In Deutschland bezahlt üblicherweise der Käufer den Notar sowie die Eintragung ins Grundbuch, daher wäre es zu empfehlen, das der Käufer auch den Notar beauftragt, da er ihn auch bezahlt. Die Notargebühr ist immer prozentual von der Kaufpreissumme zu errechnen. Da der Notar neutral ist, können die beiden Parteien meist auf eine Überprüfung durch einen eigenen Juristen verzichten. Häufig werden Immobilien durch einen Kredit finanziert, Banken verlangen eine Grundschuld im Grundbuch auch dies veranlasst der Notar.
Ablauf des Erwerbs einer Immobilie
Der Notar wird beauftragt, einen Kaufvertrag zu entwerfen, hierfür benötigt er beispielsweise die persönlichen Daten von Käufer und Verkäufer, einen Grundbuchauszug, um zu sehen, wer eigentlich der Eigentümer ist und ob noch eine Grundschuld eingetragen ist, eine Bestätigung von einer Bank des Käufers über die Kaufpreissumme für die Immobilie und die Grundschuldeintragung, hinfällig ist dieser Punkt natürlich, falls kein Kredit benötigt wird. Danach folgt der Notartermin. Wenn alle Rahmenbedingungen eingehalten werden, gibt der Notar das Signal zur Begleichung der Kaufpreissumme dem Käufer. Sobald der Verkäufer das Geld erhalten hat, kann die Schlüsselübergabe erfolgen. Der letzte Akt besteht dann noch, dass der Käufer der Immobilie ins Grundbuch eingetragen wird. Für diesen heiklen reibungslosen Ablauf eines Immobilienverkaufs benötigt man einen Notar, diese Überwachung vom Notar ist sehr wichtig, da es immer um sehr viel Geld geht.
Empfehlung für Käufer und Verkäufer
Lassen sie alle Rahmenbedingungen in den Kaufvertrag mit aufnehmen und zögern sie nicht, bei Unklarheiten beim Notar nachzufragen. Für den Verkäufer gilt am aller besten erst komplette Kaufpreissumme und dann erst Schlüsselübergabe. Die Schlüsselübergabe vor Erhalt des Kaufpreises ist mit sehr viel Risiko für den Verkäufer behaftet.
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