Bei einer Detektei handelt es sich um ein Büro, dessen Aufgabe darin besteht, mithilfe von Recherchen, Observationen sowie Befragungen nützliche Erkenntnisse über Geschehnisse oder Zusammenhänge zusammenzutragen. Wichtig bei allem ist, dass es sich um Ergebnisse/Beweise handelt, die als gerichtlich verwertbares Beweismaterial dienen können.

Eine Detektei beschäftigt für diese verantwortungsvollen Aufgaben in der Regel qualifizierte Mitarbeiter, die dann Detektive (stammt von dem lateinischen Wort „detegere“ ab und bedeutet „aufdecken“/“entdecken“) genannt werden.

Über die Funktion einer Detektei

Egal ob es sich um Privat- oder Wirtschaftsdetekteien handelt, sie werden durch Beauftragung ihrer Kunden aktiv. Es geht darum, im Zuge einer Aufklärung bestimmter Vorfälle oder Delikte im privaten oder beruflichen Bereich eine Ermittlung durchzuführen. Häufig geht es um Rechtsverstöße im zivil-, arbeits-, oder strafrechtlichen Sinne. Außerdem können ebenso präventive Maßnahmen bei einer Zusammenarbeit mit den professionellen Ermittlungsdienstleistern infrage kommen.

Es geschieht häufig, dass sich Unternehmen schon im Verdachtsfall dazu entscheiden, präventive Maßnahmen einzuleiten, damit mögliche Verstöße gegen betriebliche Vereinbarungen festgestellt, aufgeklärt oder vorgebeugt werden können.

Ebenso können Privatpersonen zum Kundenkreis einer Detektei gehören. Diese wünschen meist einen Dienstleister, der in der näheren Umgebung ansässig ist, also eine Detektei – z.B. aus Hamburg um herauszubekommen, ob es sich bei bestimmten Situationen nur um Vermutungen oder um Tatsachen handelt. Häufig ist ein Anfangsverdacht allein nicht ausreichend, um ein Ermittlungsverfahren einleiten zu können. In so einem Fall können Privat- oder Wirtschaftsermittler mit ihrer professionellen Arbeit zur Aufklärung eines Falles beitragen.

Geht es um die Beweismittelbeschaffung, werden dafür Zusammenhänge ermittelt sowie Beweise gesichert, die im Anschluss an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden übergeben werden können. Die Berichterstattung einer Detektei sollte dabei immer objektiv, detailliert als auch gerichtsverwertbar erfolgen. Während der Einsätze werden oft Observationsberichte mit Bild- und Videomaterial gestützt.

Was gehört zum Aufgabengebiet einer Detektei?

Zu den Aufgaben einer Detektei gehören das Beschaffen von Informationen, Recherchearbeiten, die Dokumentation von Beweismitteln als auch die Observierung von Personen. Interessant nebenbei ist, dass die Gründung einer Detektei auch immer wieder mit zu den Ideen für eine Firmengründung von jungen Selbstständigen zählt. Anscheinend ist die abwechslungsreiche Arbeit sehr reizvoll.

Eine Detektei bietet als erstes in der Regel den Kunden ein unverbindliches Erstgespräch an. Bei diesem Termin kann man den Ermittlungsauftrag sowie die dafür benötigte Hilfe durch die Detektei besprechen. Detekteien kennen sich als Spezialisten in ihrem Bereich mit den Rahmenbedingungen aus und können einschätzen, wie sie Aufgaben effizient sowie rechtssicher erledigen können.

Detektive sind vorrangig damit beschäftigt, nötige Informationen zu beschaffen. Detekteien ermitteln zum Beispiel bei Verdacht auf Kapital- oder Anlagebetrug, bei vermuteter Spionage durch die Konkurrenz oder bei Mitarbeiterverstößen, wie beispielsweise Arbeitszeitbetrug, „Krankfeiern“, Diebstahl am Arbeitsplatz oder Computerkriminalität. Es kann sich aber auch unter anderem um Personensuche, Untreue/Ehebruch oder Unterhaltsangelegenheiten handeln.

Jedoch eher selten gehen Detektive aktiv auf Verbrecherjagd. Vorzugsweise werden sie im Hintergrund tätig, um Beweise zu sammeln. Dazu muss genau recherchiert werden und es können auch Zeugenbefragungen möglich sein. Zu den wesentlichen detektivischen Aufgaben gehören das Observieren von Personen, dabei werden verdächtige Menschen unauffällig beobachtet.

Zu den Tätigkeiten einer Detektei zählen ebenso Internetrecherchen, Telefonate sowie Schreibarbeiten. Alle Erkenntnisse, die im Rahmen der Aktivitäten zusammengetragen wurden, werden in Form von Berichten dokumentiert. Damit diese schriftlichen Ausführungen bei Gericht als Beweismittel vorlegbar sind, müssen sie rechtskonform sein.

(Bildquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)

Von markus