Um ein Fahrzeug in Deutschland zu führen, muss bedacht werden, dass das eigene Auto der Inspektionspflicht unterliegt. Für die Inspektionen ist der Fahrzeughalter selbst verantwortlich, um dieses dann zu den zuständigen Prüfstellen zu bringen, um es auf seine Funktionstüchtigkeit, Sicherheit und Umweltverträglichkeit zu testen (im letzteren Fall ist es zum Beispiel die Aktualisierung der Umweltplakette beziehungsweise der Feinstoffplakette, um in bestimmen Bereichen von Städten zu fahren, in denen die Feinstoff- und CO2-Belastung reduziert werden muss und ältere Fahrzeuge unter Umständen höhere Werte haben. Während einer Polizeikontrolle werden zusätzlich stichprobenartige Fälle untersucht.
Wenn es zum Beispiel eine Geschwindigkeitsübertretung gibt, ist es möglich, dass eine weitere „Straftat“, wie ungültige Fahrzeugpapiere oder eine abgelaufene TÜV-Plakette, auffällt. Im schlimmsten Fall steigen dann die Strafen und ihre Kosten durch das Verhältnis von Tateinheit und Tatmehrheit. Bei der Kontrolle werden weiterhin die Service-Bestandteile des Fahrzeuges (Verbandskasten und so weiter) auf ihr Vorhanden-Sein untersucht (siehe auch Autoparts24).
Autoteile – Die gemeinsame Hauptuntersuchung
Früher waren die Haupt- und Abgasuntersuchungen noch voneinander getrennt und werden ab 2010 jetzt gemeinsam abgenommen. Wenn ein Anhänger vorhanden ist, muss für diesen eine separate Untersuchung neben dem Auto durchgeführt werden. Ein Neuwagen muss nach drei Jahren zum ersten Mal zum TÜV, dann immer alle zwei Jahre. Die Hauptuntersuchung ist kostenpflichtig. Bei Fahrzeugen, die mit Autogas fahren, muss eine zusätzliche Gas-Prüfung durchgeführt werden. Es wird empfohlen, das Fahrzeug und Autoteile regelmäßig anhand der Kontrollanzeigen von einer Werkstatt überprüfen zu lassen, außerhalb der Hauptuntersuchungen. Dazu zählen Schäden und Einschränkungen bei der Funktion des Autolichtes, der Reifen und so weiter, um eine immerwährende Funktionstüchtigkeit (wie durch das Auslesen der Fehlerspeichers) zu garantieren und in einer möglichen Polizeikontrolle ein einwandfreies Fahrzeug zu präsentieren. Das hilft zudem bei der Werterhaltung und der Vermeidung von größeren Schäden. Ein Blick in die Garantie-Bestimmungen der Hersteller hilft bei der Einschätzung der eigenen Pflichten, um den Versicherungsschutz aufrecht zu erhalten. Generell ist ein Fahrzeughalter immer zu einer ordnungsgemäßen Funktion seines Fahrzeuges verpflichtet. Dazu zählt zum Beispiel die Überprüfung des Motoröls und seines Stands. Wenn die Kontrollleuchte aufleuchtet, ist es nämlich meist schon zu spät und das fehlende Öl führt zu einem größeren Verschleiß innerhalb des Motorinnenraumes. Die Kontrollleuchten weisen auf weitere Begebenheiten hin, wann zum Beispiel die Hauptuntersuchung nach einer gefahrenen Zahl von Kilometern sowieso notwendig ist. Diese ist von der zeitlichen Beschränkung von zwei bis drei Jahren unabhängig.
Grundlagen der Untersuchung
Grundsätzlich gibt es in jedem Bereich von Deutschland einen TÜV (Nord- und Süddeutschland und die DEKRA). Übersetzt bedeutet TÜV „technische Überwachungsanstalten“. Die DEKRA ist darüber hinaus für die Abnahme von Führerscheinen und die Bereitstellung von Prüfern und die Ausbildung von Fahrlehrern zuständig, sodass sich die notwendige Sicherheit für Alle auf der Straße nicht nur auf das Fahrzeug bezieht. Grundlage ist eine „Richtlinie über die Durchführung der Hauptuntersuchungen und die Beurteilung der dabei festgestellten Mängel an Fahrzeugen“, die Teil der Straßenverkehrsordnung ist. Es geht im Grunde darum, Fahrzeuge mit Sicherheitsmängeln aus dem Verkehr auszuschließen, damit dieser nicht gefährdet wird. Doch es geht nicht nur um Sicherheit, sondern auch um die Einschränkung von Freiheiten, wie im Tuning-Bereich, weil alle Tuning-Teile eingetragen werden müssen und den Verkehr (zum Beispiel eine Tieferlegung) nicht gefährden dürfen.
(Bildquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)