Eigene Vertriebsstrukturen in den USA signalisieren den dortigen Kunden Beständigkeit, da diese eine höhere Gewähr für die Etablierung am amerikanischen Markt bieten. Firmengründungen in den USA stellen aber auch für erfahrene Unternehmer eine Herausforderung dar, weswegen dieses Vorhaben einer entsprechend intensiven und gründlichen Vorbereitung bedarf.
Rechtliche Rahmenbedingungen einer Unternehmensgründung in den USA
Anders als in Deutschland existiert in den USA kein landesweit einheitliches Gesellschaftsrecht. Jeder einzelne Bundesstaat hat seine eigenen Gesetze (State Law), die durch das Bundesrecht (Federal Law) lediglich ergänzt werden. Wegen seines besonders liberalen Gesellschaftsrechts ist der US-Staat Delaware der beliebteste Gründungsstaat. Dabei ist es ausreichend, wenn sich lediglich der Rechtssitz des Unternehmens in Delaware befindet, der tatsächliche Standort kann auch in anderen Staaten sein. Dies machen sich 63% der Top-500-Unternehmen der Welt zunutze und haben ihren Firmensitz daher in Delaware. Neben der Wahl des Rechtssitzes ist auch die Wahl der Rechtsform von herausragender Bedeutung. Hierbei müssen u. a. Haftung, Kapitalausstattung, Gründungs- und Verwaltungsaufwand sowie steuerliche Aspekte abgewogen werden. Zur Reduzierung des Haftungsrisikos empfiehlt es sich für Unternehmer, die bereits eine Gesellschaft in Deutschland führen, eine Tochtergesellschaft (Subsidiary) in den USA zu gründen. Dabei kann auf Gesellschaftsformen zurückgegriffen werden, die den Deutschen Rechtsformen dem Wesen nach gleichen.
Der Gründungsprozess
Je nach gewählter Rechtsform variiert der Gründungsprozess. Häufig ist jedoch die Bestellung eines Zustellungsbevollmächtigten (Registered Agent) im gewählten Heimatstaat notwendig. Soll die Firma in einem anderen Staat als jenem, in welchem sich der Rechtssitz befindet, tätig werden, so gilt das Unternehmen in diesen Staaten als Foreign Corporation. Als solche muss das Unternehmen beim Secretary of State des fremden Bundesstaates registriert sein, damit eine Berechtigung zur Ausübung von Geschäften (Qualification to do business) ausgestellt werden kann.
Um sicherzustellen, dass sämtliche Aspekte einer Firmengründung in den USA berücksichtigt werden, ist es sinnvoll, sich mit Experten und Unternehmern auszutauschen. Entsprechend hilfreich sind die Treffen der German American Trade Association, die auf american-trade.org/termine einsehbar sind.
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