Ein Immobilienmakler vermittelt zwischen Käufer und Verkäufern von Grundstücken, Wohnungen, Häusern, Gewerbegebäuden und -flächen. Dabei müssen Immobilienmakler ihre Pflichten beachten und haben bei Ihrer Tätigkeit auch Rechte. In unserem Beitrag stellen wir je vier Rechte und Pflichten vor, die für Makler für Immobilien gelten.
Rechte von Maklern für Immobilien
Das Recht auf eine angemessene Provision
Die Maklerprovision bezahlt normalerweise der Verkäufer. Die Maklerprovision wird zwischen Makler und Verkäufer vereinbart. Erst bei einem wirksamen Kaufvertrag, wird die Provision fällig. Die Höhe der Provision ist gesetzlich geregelt, siehe unten.
Das Recht auf einen qualifizierten Alleinauftrag
Damit erhält der Makler das ausschließliche Recht, eine Immobilie zu verkaufen. Der Alleinauftrag bedarf der Schriftform und wird auf eine festgelegte Laufzeit abgeschlossen. Der Anspruch auf Provision bleibt auch dann, wenn der Verkäufer selbst die Immobilie verkauft hat oder durch einen anderen Makler verkaufen konnte.
Das Recht auf Auskunft über die wesentlichen Eigenschaften der Immobilie
Die wesentlichen Eigenschaften eines Objekts muss der Verkäufer dem Makler mitteilen. Zu den wesentlichen Eigenschaften gehören der Zustand der Immobilie, dessen Größe, Lage und Preis. Diese Informationen sind für den Makler freigegeben zur Weitergabe an potenzielle Käufer.
Das Recht auf Schadensersatz
Dieses Recht gilt dann, wenn Käufer oder Verkäufer den Maklervertrag schuldhaft verletzen. Ein Beispiel einer schuldhaften Verletzung ist, wenn der Verkäufer ohne Zustimmung des Maklers seine Immobilie zurückzieht. Auch der Rücktritt des Käufers vom Kaufvertrag ist eine schuldhafte Verletzungen, bei der der Makler ein Recht auf Schadensersatz geltend machen kann.
Pflichten von Maklern für Immobilien
Sorgfaltspflicht
Die Sorgfaltspflicht umfasst eine gewissenhafte und fachgerechte Ausführung der Tätigkeit als Immobilienmakler. Als Vermittler zwischen Käufer und Verkäufer vertritt er die Interessen beider. Die Sorgfaltspflicht schließt eine sorgfältige Marktanalyse ein, um die Immobilie angemessen zu beziffern.
Aufklärungspflicht
Beide Parteien müssen über alle Umstände informiert werden, die mit dem Verkauf oder Kauf zu tun haben. D. h. über Mängel, Lasten und Risiken muss aufgeklärt werden.
Verschwiegenheitspflicht
Der Makler darf keine vertraulichen Informationen über die Parteien oder die Immobilie an Dritte weitergeben. Persönliche Daten und die finanzielle Situation müssen geheim gehalten werden. Auch die Motive beider Parteien unterliegen der Verschwiegenheitspflicht des Immobilienmaklers.
Neutralitätspflicht
Der Immobilienmakler darf keine der Parteien weder bevorzugen noch benachteiligen. Angaben müssen korrekt gemacht werden, die Provision muss angemessen sein und der Immobilienmakler darf keinerlei Druckmittel einsetzen.
Wo werden die Rechte und Pflichten für Immobilienmakler geregelt?
Das Gesetz über die Regelung der Wohnungsvermittlung (WoVermittG) regelt Rechte und Pflichten für Immobilienmakler. Enthalten sind die Bestimmungen über Provision, Zulassung, Informationspflichten und Haftung von Immobilienmakler. Der Erlaubnis für die Tätigkeit als Immobilienmakler liegt § 34c der Gewerbeordnung (GewO) zugrunde. Dort wird auch geregelt, das höchsten zwei Monatsmieten, zuzüglich Umsatzsteuer, als Provision angesetzt werden dürfen.
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