Börsen und Märkte haben ähnliche oder gleiche Funktionen und unterscheiden sich in ihren Eigenschaften nur marginal. Das Wort „Börse“ steht nicht nur für das Gebäude, sondern bezeichnet auch den Markt, indem mit Vermögenswerten gehandelt wird. Als Märkte bezeichnet man im traditionellen Sinne die Orte, an denen Waren regelmäßig, meistens an einem zentralen Platz, gehandelt werden. Im heutigen volkswirtschaftlichen und ökonomischen Sinne bezeichnet man Märkte als das geregelte Zusammenführen von Angebot und Nachfrage an Waren, Dienstleistungen und Rechten. Unter Börsen versteht man Spezialmärkten für Aktien, Devisen, Immobilien, Versicherungen, Obligationen, Anleihen und Öl, um nur die wichtigsten zu nennen.
Börsen als Kapitalmarkt und als Warenmarkt
An den Börsen und Märkten der Kontinente Europa, Asien, Afrika, Nord- und Mittelamerika und Südamerika werden während definierter Handelszeiten Angebot und Nachfrage, vermittelt durch die Börsenmakler, marktmäßig zusammengeführt. Die Festsetzung der Börsenkurse der gehandelten Objekte richtet sich nach Angebot und Nachfrage. Börsen und Märkte werden in Fachkreisen in Wertpapier- und Warenbörsen unterteilt. In einem Fall werden Wertpapiere und hierauf beziehende Derivate, im anderen Fall Waren- und Termingeschäfte bezüglich Waren gehandelt. Die Geschäftsabwicklung an der Börse geht nach festgelegter Systematisierung vor. Die Hauptformen, Börsen als Kapital- und Warenmarkt, ergeben sich aus den Handelsobjekte Waren, Wertpapieren, Derivate und Edelmetallen. Die Geschäftsart wird in Terminmarkt und Kassamarkt unterteilt. Der Spezialmarkt Börse lässt sich, je nachdem ob es sich um Parkett- oder Computerhandel dreht oder ob im Market Maker Prinzip oder Auktionsprinzip gehandelt wird, in Freiverkehr, amtlichen Markt und geregelten Markt unterscheiden.
Börsengesetz und Börsenaufsicht
Die Börsen und Märkte werden von Börsenträgern betrieben und sehen sich mit dem nationalen, sowie den internationalen Wettbewerb, konfrontiert. Die Trägerin der FWB (Frankfurter Wertpapier Börse), die Deutsche Börse AG, ist selber börsennotiert. Nach dem Börsengesetz unterstehen die Börsen der Börsen Aufsicht der jeweiligen Bundesländer. Das Börsen Gesetz hat Börsenorganen, wie dem Börsenrat sowie der Börsengeschäftsführung, gewisse Aufgaben, wie Erlass der Börsen Ordnung und auch der Geschäftsbedingungen der Börse, übergeben. An den Börsenplätzen weltweit werden Tag für Tag enorme Umsätze getätigt, die im elektronischen Orderbook (electronic orderbook) einzusehen sind. An der US-Börse NYSE Euronext z.B. wurden von Januar bis Juni 2013 Wertpapiere im Wert von etwa 6.920 Milliarden US-Dollar gehandelt. Der Börsenplatz Frankfurt ist der bedeutendste Finanzplatz in Deutschland. Besonders hervorzuheben ist hier die elektronische Börse Xetra.