Der Betrug bei der Abrechnung von Arbeitszeiten hat eine hohe Dunkelziffer. Seriöse Schätzungen gehen davon aus, dass mindestens jeder zweite Arbeitnehmer gelegentlich bei der Arbeitszeitabrechnung falsche Angaben macht oder während seiner Arbeitszeit private Angelegenheiten erledigt.

Dies erfüllt den Straftatbestand des Betruges. Ein dringendes privates Telefongespräch während der Arbeitszeit bei ansonsten guter Leistung wird wohl kein Arbeitgeber verübeln. Verübt jedoch ein Arbeitnehmer systematisch und über einen längeren Zeitraum Arbeitszeitbetrug, kann schnell ein großer wirtschaftlicher Schaden für den Arbeitgeber entstehen. Bleibt der Arbeitszeitbetrug ohne Konsequenzen für den Arbeitnehmer, kann dies andere Belegschaftsmitglieder zum Nachahmen verleiten. Arbeitszeitbetrug kann zudem den Betriebsfrieden erheblich stören, wenn einige Beschäftigte ihre Arbeitszeiten nicht einhalten und die anfallenden Aufgaben von ihren Kollegen erledigt werden müssen. Ein Verdacht auf Arbeitszeitbetrug erfordert deshalb entschlossenes und professionelles Handeln durch den Arbeitgeber – am besten mit Unterstützung durch eine erfahrene und auf solche Fälle spezialisierte Dienstleister.

Formen des Arbeitszeitbetrugs

Arbeitszeitbetrug tritt in sehr unterschiedlichen Formen in Erscheinung. Dies hängt auch von der Größe des Betriebes, der Branche, der Form der Arbeitszeiterfassung, dem Arbeitsort und vielem anderen mehr ab. Arbeitszeitbetrug findet schon dann statt, wenn ein Beschäftigter regelmäßig zu spät kommt oder früher geht, aber trotzdem die volle Arbeitszeit abrechnet. Arbeitszeitbetrug liegt auch vor, wenn jemand regelmäßig die Mittags- oder Kaffeepausen in die Länge zieht oder Überstunden abrechnet, die er gar nicht geleistet hat. Noch schwerwiegender ist es, wenn elektronische Arbeitszeiterfassungssysteme manipuliert werden. Aber auch eine Nutzung des Internets zu privaten Zwecken, private Telefongespräche, das Versenden privater E-Mails, SMS- oder WhatsApp-Nachrichten während der Arbeitszeit können einen Arbeitszeitbetrug darstellen. Eine vergleichsweise geringe Hürde zum Arbeitszeitbetrug gibt es bei Einsätzen im Außendienst oder bei Tätigkeiten im Homeoffice, da hier die Einhaltung der Arbeitszeiten praktisch nicht überprüft werden kann.

Arbeits-, straf- und zivilrechtliche Konsequenzen

Ein systematischer und über einen längeren Zeitraum begangener Arbeitszeitbetrug ist kein Kavaliersdelikt. Einem Arbeitgeber stehen grundsätzlich verschiedene Möglichkeiten offen, um dagegen vorzugehen. Die einzelnen Maßnahmen hängen von dem jeweiligen Ausmaß des Arbeitszeitbetrugs ab. Das wichtigste Instrument bietet das Arbeitsrecht. Je nach Schwere des Arbeitszeitbetruges kann der Arbeitgeber eine mündliche oder schriftliche Abmahnung oder sogar eine Kündigung aussprechen. Bei schweren Fällen hatten auch fristlose Kündigungen vor Arbeitsgerichten Bestand. Bei einem erheblichen wirtschaftlichen Schaden können auch eine strafrechtliche Verfolgung wegen Betrugs oder eine zivilrechtliche Schadensersatzklage in Betracht kommen. Der Erfolg in den Auseinandersetzungen vor einem Arbeits- oder einem Zivilgericht hängt allerdings entscheidend davon ab, ob es dem Arbeitgeber gelingt, einen gerichtsfesten Nachweis für den Arbeitszeitbetrug zu führen. Andernfalls drohen dem Arbeitgeber nicht nur ein großer Imageschaden, sondern auch hohe Gerichts- und Verfahrenskosten. Eine Detektei kann professionell und zuverlässig einen Arbeitszeitbetrug gerichtsverwertbar dokumentieren.

Begrenzte Kontrollmöglichkeiten des Arbeitgebers

Der wirtschaftliche Erfolg eines Unternehmens liegt oft auch an einem guten Betriebsklima, und ein gutes Betriebsklima basiert auf gegenseitigem Vertrauen. Eine zu starke Kontrolle der Belegschaft kann das Vertrauensverhältnis nachhaltig stören, und wenn die Beschäftigten die geforderte Leistung erbringen, ist eine Kontrolle wahrscheinlich auch nicht erforderlich. Einer verdachtsfreien Überwachung von Arbeitnehmern etwa durch Videoaufzeichnung sind enge Grenzen gesetzt. Sie kann sich sogar wie ein Bumerang gegen den Arbeitgeber selbst richten, denn durch einen ungerechtfertigten Eingriff in die Persönlichkeitsrechte seiner Mitarbeiter kann er sich strafbar machen.

In vielen Fällen ist dem Arbeitgeber eine Kontrolle auch gar nicht möglich, etwa wenn Mitarbeiter im Außendienst tätig sind oder im Homeoffice arbeiten. Ein ungeeignetes Mittel bei einem Verdacht auf Arbeitszeitbetrug ist in jedem Fall der Einsatz von Belegschaftsangehörigen, um Ungereimtheiten aufzudecken. In einem späteren Gerichtsverfahren wird dann höchstwahrscheinlich die Motivation dieser Mitarbeiter in Hinblick auf Eigeninteresse von der Gegenseite hinterfragt werden, um die Belastbarkeit ihrer Zeugenaussage zu schwächen. Zudem kann es auch zu einer nachhaltigen Schädigung des Betriebsklimas führen, wenn in der Belegschaft kolportiert wird, es gäbe unter den Mitarbeitern „Denunzianten“ oder „Spitzel“. Bei einem Verdacht auf Arbeitszeitbetrug ist deshalb stets die beste Variante, zur Aufklärung von Ungereimtheiten externe Expertise hinzuzuziehen, d.h. eine Detektei zu beauftragen.

Gerichtsfester Nachweis des Arbeitszeitbetrugs

Detektive einer erfahrenen Wirtschaftsdetektei verfügen über Fachkenntnis und die professionelle Distanz, um gerichtsfest den Arbeitszeitbetrug eines Mitarbeiters nachzuweisen. Je nach Art des Betruges führen die Detektive diskret, unauffällig und effizient die erforderlichen Nachforschungen durch, überprüfen Ungereimtheiten bei der Arbeitszeitabrechnung und dokumentieren lückenlos ihre Beobachtungen. Diese Dokumentationen können dann später auch vor Gericht verwandt werden, und der Detektiv kann während eines Prozesses als ein glaubwürdiger Zeuge auftreten. Von großer Wichtigkeit ist dabei, dass der ermittelnde Detektiv ausschließlich legale Mittel zur Erkenntnisgewinnung einsetzt, da auf illegale Weise beschaffte Beweise vor Gericht keinen Bestand haben. Ein umsichtiger Detektiv (beispielsweise Detektiv Wien) achtet zudem auch auf die Verhältnismäßigkeit der eingesetzten Mittel, denn Unverhältnismäßigkeit kann sich ebenfalls nachteilig auf den Prozess auswirken. Insbesondere bei der Observation von Mitarbeitern im Außendienst oder im Homeoffice kann nicht auf Detektive verzichtet werden, um ohne die Aufmerksamkeit des Verdächtigen zu erregen die erforderlichen Informationen zu sammeln. Denn eine Detektei verfügt über die nötige Erfahrung, die erforderlichen Methoden und die geeignete Ausrüstung, um professionell und effizient einen Nachweis für Arbeitszeitbetrug zu führen.

(Bilderquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)

Von markus