Der Gedanke im Alter von anderen abhängig zu sein, macht vielen Menschen in der Bunderepublik Deutschland Angst. Die Ängste scheinen berechtigt, denn im Jahr 2030 werden in der BRD etwa 3,5 Millionen Menschen aus Alters- oder Gesundheitsgründen pflegebedürftig sein. Das bedeutet eine große Herausforderung für das Pflegesystem, denn mit den derzeitigen Betreuungsmodellen ist das nicht zu schaffen. Die Pflege darf nicht als Bedrohung für den Pflegebedürftigen angesehen werden. Wenn der Pflegefall eintritt, müssen sich die Angehörigen, falls vorhanden, entscheiden, ob die Pflege in den eigenen vier Wänden daheim, von einem ambulanten Pflegedient oder in einem Pflegeheim stattfinden soll. Aus Kostengründen entscheiden sich immer mehr Betroffene, ihre Angehörigen bei leichten körperlichen Beschwerden durch eine Haushaltshilfe zu unterstützen und im Pflegefall durch eine Pflegekraft in Vollzeit versorgen zu lassen. Auf der Seite www.polnische-haushaltshilfe.net können sich die Angehörigen der betroffenen Personen über die Möglichkeit der Vermittlung einer polnischen Pflegekraft oder Haushaltshilfe informieren.
Fragwürdige Praktiken der Ruhigstellung
Die Möglichkeit eine pflegebedürftige Person 24h durch eine gut ausgebildete polnische Pflegekraft zu betreuen, schafft den Angehörigen der Pflegebedürftigen nicht nur den Freiraum ihrer beruflichen Tätigkeit weiter nachzugehen und damit das Familieneinkommen sicher zu stellen, sondern verhindert auch, dass der Pflegebedürftigen Mensch in einem Pflegeheim fragwürdige Praktiken der Ruhigstellung hinnehmen muss. Es ist bekannt, dass es in der professionellen Pflege in Pflegeheimen zu freiheitsentziehenden Mitteln kommt. Bettgitter und Gurte, die in Pflegeheimen eingesetzt werden, stellen für die Pflegebedürftigen körperliche und seelische Qualen dar. Problematisch ist zum anderen auch der Einsatz von Psychopharmaka. Bei der Unterstützung durch eine polnische Haushaltshilfe oder Pflegekraft, die evtl. sogar im Haushalt integriert wohnen kann, kann diesen Missständen in der Pflege ausgewichen werden, denn das persönliche Wohlbefinden des Betreuungsdedürftigen steht bei der häuslichen Pflege im Vordergrund.
Aufwendungen für die häusliche Pflegehilfe werden erstattet
Solange das Leben im eigenen Zuhause durch die Unterstützung einer polnischen Haushalts- oder Pflegekraft mit Empathie möglich ist, kann ein Umzug in ein Pflegeheim verhindert werden. Bei den hohen Kosten für einen Vollzeitpflegeplatz im Pflegeheim mit der entsprechenden Pflegestufe können durch die häusliche Pflege mit einer polnischen Pflegekraft die eigenen finanziellen Ressourcen geschont werden. Die Pflegekassen erbringen für Pflegestufe I: 1023 €, für Pflegestufe II: 1279 € und Pflegestufe III: 1550 € (im Härtefall 1918). Die Differenz zu den Kosten für einen Pflegeplatz, die im Bundesdurchschnitt 3.300€ betragen, müssen von den Angehörigen getragen werden. Während in NRW ein Platz im Durchschnitt 4.000 € kostet wird für einen Pflegeplatz in Sachsenanhalt nur knapp 2.500€ berechnet. Die Kosten für häusliche Pflegehilfen werden bis zu einem bestimmten Betrag erstattet. Hierbei kommt es auf die Pflegestufe an.