Grundsätzlich hat jede erwerbsfähige Person, die sich gewöhnlich in Deutschland aufhält, einen Anspruch auf Hartz 4, wenn sie in Arbeitslosigkeit steckt. Unter dem Namen Hartz 4 versteht man im Volksmund das Arbeitslosengeld 2 (ALG 2). Unter einer erwerbsfähigen Person verseht man eine Person, die grundsätzlich arbeiten könnte und daher im Alter von 15 Jahren bis 65 oder 67 Jahren ist (abhängig vom Renteneintrittsalter).

Um Hartz 4 beziehen zu können muss man darüber hinaus die Bedürftigkeitsprüfung bestehen. Dabei wird geprüft, ob man bedürftig ist oder nicht. Ein wichtiger Aspekt der Bedürftigkeitsprüfung ist die Überprüfung des Vermögens. Die Ersparnisse des Empfängers werden beim ALG 2 nämlich im Gegensatz zum ALG 1 berücksichtigt. Die Höhe des Hart 4 richtet sich nach der Größe und Zusammensetzung der sogenannten „Bedarfsgemeinschaft“. Zu einer Bedarfsgemeinschaft gehören alle Mitglieder eines Haushalts, die mit einer hilfsbedürftigen und erwerbsfähigen Person zusammenleben. So gilt zum Bespiel eine Familie als Bedarfsgemeinschaft, in der die Eltern beide arbeitslos sind oder nur einer geringfügigen Beschäftigung/einem Minijob nachgehen. Man darf sich als Hartz 4-Empfänger bis zu einer gewissen Obergrenze etwas dazuverdienen. Man bleibt unter dieser Grenze weiter anspruchsberechtigt. Wichtig ist dabei aber zu beachten, dass ein Teil des Verdiensts vom Hartz 4-Regelsatz abgezogen wird.

Warum bekommen manche arbeitende Personen auch Hartz 4?

In Deutschland gibt es ein sogenanntes „Existenzminimum“, das jedem Menschen grundsätzlich zusteht. Die Höhe des Hartz 4-Regelsatzes orientiert sich an diesem Existenzminimum. Daher können auch arbeitende Personen anspruchsberechtigt für Hartz 4 sein, da ihr Gehalt unter dem Existenzminimum liegt. Dies betrifft vor allem Menschen, die zum Mindestlohn arbeiten. Insbesondere bei größeren Familien liegt das Einkommen über das Gehalt unter dem Existenzminimum. Die Differenz zum Existenzminimum wird dann über Hartz 4-Leistungen kompensiert. Dies nennt man „Aufstocken“. Für Rentner, deren Rente unter dem Existenzminimum liegt, gibt es ein vergleichbares Prinzip, das sich „Altersgrundsicherung“ nennt.

Die Auszahlungstermine von Hartz 4 liegen immer so, dass die Leitungen im Voraus ausgezahlt werden, da die existenzsichernde Funktion ansonsten nicht gegeben wäre.

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Von markus