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Steuern & Finanzierung

Der Staat unterstützt Investoren durch steuerliche Förderung beziehungsweise Steuerbefreiungen. Unsere Partner und Experten unterstützen Investoren.

Steuersystem kennen und nutzen

Es ist für den Erfolg eines Unternehmens von entscheidender Bedeutung, die Grundzüge des deutschen Steuersystems zu kennen. Vor allem, um schnell auf Veränderungen reagieren zu können. Investoren finden kompetente Unterstützung beispielsweise bei den Experten der KPMG, eins der führenden Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsunternehmen weltweit. Sie haben an dieser Stelle die wichtigsten Themen im Überblick zusammengestellt.

Steuerliche Förderung

Die EU-Mitgliedsstaaten haben es sich zum Ziel gesetzt, die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung bis zum Jahr 2010 auf 3 % des Bruttoinlandsproduktes (BIP) anzuheben. Derzeit liegt Deutschland mit einem Anteil von 2,54 % des BIP unter dieser Marke. Es gibt verschiedene Projekte, um die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung zu erhöhen. Dazu zählen:
  • Finanzielle Anreize wie Investitionsbeihilfen
  • Kredite zu vergünstigtem Zinssatz über die KfW
  • Förderkredite von öffentlichen Banken aus NRW
  • Gewährträgerleistung des Landes oder als Kombinationen aus Land und Bund.
Dazu treten als weitere Anreize:
  • arbeitsabhängige Anreize wie Recruitment, Training, Lohnzuschüsse
  • Forschungsanreize wie Beihilfen, Kredite, stille/direkte Partnerschaft.

Staat unterstützt Weiterbildung

Lebenslanges Lernen ist die Basis für beruflichen Erfolg. Davon profitieren Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen. Über die Bildungsinitiative NRW fördert die Landesregierung die Weiterbildung. Sie übernimmt 50 Prozent der Weiterbildungskosten (maximal 250 Euro pro Bildungscheck).

Kleine Steuerkunde

Die Mehrwertsteuer beträgt bei Aufwendungen 7 % anstatt 19 %. Innerhalb der EU herrscht eine Zollunion. Die Aufwendungen zur Sozialversicherung sind für den Arbeitgeber keine Steuer, sondern schlagen als Lohnnebenkosten zu Buche. Arbeitgeber und Arbeitnehmer  zahlen zu gleichen Teilen in das Sozialversicherungssystem ein. Damit sind die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung,  Rente, Arbeitsunfälle, Krankenversicherung und weitere Leistungen abgedeckt.
Die Beitragssätze im Überblick (alle Werte paritätisch):
  • Rentenversicherung: seit Januar 2009 bei 19,9 %;
  • Krankenversicherung: seit Juli 2009 bei 14 %;
  • Arbeitslosenversicherung: seit Januar 2009 bei 2,8 %;
  • Pflegeversicherung: seit Januar 2009 bei 1,95 Prozent.
Die Beiträge zur gesetzlich vorgeschriebenen Unfallversicherung trägt allein der Arbeitgeber. Die Höhe richtet sich nach dem Unfallrisiko.

Bei der individuellen Einkommensteuer liegt der Eingangssteuersatz bei 14 %, der Spitzensteuersatz bei  47,48 %. Der in Deutschland geltende Einkommensteuertarif ist ein progressiver Tarif: Je höher das zu versteuernde Einkommen ist, desto höher ist auch der Steuersatz. Der jeweils gültige Einkommensteuertarif wird im EStG § 32a definiert. Bei der Körperschaftssteuer beträgt der Steuersatz 15 % . Sie wird am Jahresende erhoben.

Steuerbefreiungen und Zuwendungen

a) Einkünfte aus Auslandsniederlassungen
Die Bundesrepublik Deutschland kennt die Anrechnungs- und die Abzugsmethode. Bei der Anrechnungsmethode wird die ausländische Steuer auf die korrespondierende inländische Steuer angerechnet (§34c Abs. 1 EStG). Bei der Abzugsmethode wird die ausländische Steuer bei der Ermittlung der Einkünfte entweder auf Antrag (§34c Abs. 2 EStG) oder von Amts wegen (§34c Abs. 3 EStG) abgezogen. Darüber hinaus können die auf die ausländischen Einkünfte entfallenden Steuern auch erlassen oder pauschaliert werden, sofern dies aus volkswirtschaftlichen Gründen zweckmäßig oder eine Anrechnung besonders schwierig ist (§34c Abs. 5 EStG).

b) Verkauf von Aktien
Seit dem 1. Januar 2009 gilt die Abgeltungssteuer. Das heißt, auf alle Gewinne sind dann unabhängig von der Haltedauer 25 % Steuern zu zahlen, zuzüglich Solidaritätszuschlag und eventueller Kirchensteuer. Das trifft alle Anleger gleichermaßen, insbesondere die Anleger, die Aktien im Rahmen der privaten Altersvorsorge erwerben. Diese Regelung gilt nur für Wertpapiere, die nach dem 1. Januar 2009 erworben wurden.

c) Verkaufserlöse (Immobilien, Beteiligungen, etc.)
Gewinne, die bei dem Verkauf von Immobilien (z.B. Einfamilienhäusern, Eigentumswohnungen, Mehrfamilienhäusern) des Privatvermögens erzielt werden, sind grundsätzlich als sonstige Einkünfte zu versteuern. Und zwar dann, wenn die Grundstücke innerhalb von zehn Jahren nach dem Erwerb verkauft werden.

d) Zuschüsse Forschung & Entwicklung
Dazu zählen Kredite, Beihilfen und stille oder direkte Partnerschaften. Außerdem Zuwendungen in Form von Spenden und Beihilfen, wozu auch Stipendien gehören. Bei individuellen Fragen zu diesen Themen helfen Ihnen gerne unsere Finanzexperten in der Region.

e) Investitionen in Bildungseinrichtungen
Das Konjunkturpaket der Bundesregierung dient auch zur energetischen Sanierung von Schulen, Hochschulen und Kindergärten. In diesen Bereich und in die Forschung fließen 6,5 Milliarden Euro Fördermittel. Diese sollen ebenso wie die geplanten 3,5 Milliarden Euro Investitionen des Bundes in die kommunale Infrastruktur Impulse für Klimaschutz und Energieeffizienz setzen.


Ihr themenbezogener Servicelink:
KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft




Ansprechpartner
Dr. Julia Bryk
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Fon: +49 (0)221 - 925 477 75
Fax: +49 (0)221 - 925 477 79

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Zum ersten Mal wird die  Region Köln/Bonn auf der internationalen Leitmesse für Kunststoff und Kautschuk, der K2010 in Düsseldorf in der Halle 7a, Stand D35 vertreten sein (27. Oktober bis 03. November). Der Gemeinschaftsstand wird organisiert von der Standortmarketinggesellschaft Cologne Bonn Business (CBB).

Die Messe, die alle drei Jahre stattfindet, bietet den teilnehmenden regionalen Unternehmen und Institutionen eine hervorragende Chance, internationale Geschäftskontakte zu knüpfen. Eine durchgängige Wertschöpfungskette von Kunststofferzeugern und -verarbeitern, eine breite Wissenschafts-, Forschungs-, Weiterbildungs- und Dienstleistungslandschaft stehen für Kompetenz und Exzellenz dieser Branche in der Metropolregion Köln Bonn. Auch auf der K2010 werden mit der Chemion Logistik GmbH, der Currenta GmbH & Co. OHG, der Dr. Reinold Hagen Stiftung, Feuerherm PWDS, der InfraServ GmbH & Co. Knapsack KG, der Jokey-Plastik Wipperfürth GmbH sowie der Schiele Maschinenbau GmbH, Vertreter aus allen Bereichen präsent sein.

Haben Sie Fragen zum Gemeinschaftsauftritt der Metropolregion Köln Bonn auf der K2010? Weitere Informationen erhalten Sie bei Alice Skalik, Telefon 0221 925 477-76, E-Mail: a.skalik@cologne-bonn-business.de oder Carsten Weis, Telefon 0221 925 477-77, E-Mail c.weis@cologne-bonn-business.de

 


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Ansprechpartner bzgl. einer Teilnahme sind:

Alice Skalik                                                    
Tel.: 0 221 / 925 477 76                                
s.skalik@cologne-bonn-business.de     

Carsten Weis
Tel.: 0 221 / 925 477 77
c.weis@cologne-bonn-business.de


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